Wie viele Aufträge hat die Europäische Kommission seit 18. November 2004 an Beratungsfirmen im Bereich der Verringerung der Verwaltungslasten („Bürokratieabbau“) vergeben? Wie hoch war das jeweilige Gesamtauftragsvolumen pro Firma?
Wurden von den Beratungsfirmen gemachte Vorschläge in die Arbeit der Europäischen Kommission übernommen? Wie hoch sind die Kosteneinsparungen bei den Betroffenen durch die Umsetzung der von Beratungsfirmen gemachten Vorschläge?
E-3589/2008
8. September 2008
Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission
Seit dem 18. November 2004 hat die Kommission sieben Verträge an Beratungsfirmen im Zusammenhang mit der Verringerung der Verwaltungslasten vergeben. Nähere Einzelheiten zu den Verträgen (Jahr, Generaldirektion (GD), Projekt, Vertragnehmer, Wert) möge die Frau Abgeordnete bitte der Tabelle entnehmen, die anliegend direkt an die Frau Abgeordnete und das Sekretariat des Parlaments geschickt wird.
Nachstehend finden Sie einige Beispiele für die Nutzung der Ergebnisse:
Studie über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Die Ergebnisse der Studie zur Beurteilung des Verwaltungsaufwands, der sich für landwirtschaftliche Betriebe durch die GAP ergibt, wurden bei Gesetzesvorschlägen berücksichtigt und führten beispielsweise zur Abschaffung der Regel, nach der Landwirte nur dann Anspruch auf Zahlungen hatten, wenn ihnen die betreffenden Parzellen mindestens 10 Monate lang zur Verfügung standen. Zudem floss das Ergebnis der Studie in die Folgenabschätzung ein, die für die Vorschläge für die „Generalüberprüfung“ der GAP durchgeführt wurde. Diese Vorschläge sehen vor, eine stärkere Entkopplung (nicht an die Erzeugung gebundene Beihilfen) einzuführen und die an einige GAP-Zahlungen gebundene Verpflichtung zur Flächenstilllegung abzuschaffen, d. h. sie beziehen sich auf Punkte, die der Studie zufolge eine Belastung darstellen.
Im Rahmen ihrer fortlaufenden Bemühungen um Verminderung des Verwaltungsaufwands und Bürokratieabbau hat die Kommission eine umfassende Vereinfachung der GAP vorgeschlagen. Dabei geht es darum, die Bürokratie für Landwirte wie für die Behörden durch Regelungen abzubauen, die transparenter, leichter nachvollziehbar und weniger aufwendig sind.
Die Schaffung einer einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation (GMO), die von der Kommission am 18. Dezember 2006 vorgeschlagen wurde, trägt dazu bei, die Rechtsvorschriften im Landwirtschaftssektor zu verschlanken und transparenter zu machen, so dass die Maßnahmen leichter zugänglich werden. Als Beitrag zur besseren Rechtsetzung ermöglicht sie die Aufhebung von fast 50 Rechtsakten des Rates und ersetzt über 650 Artikel in den geltenden Rechtsvorschriften.
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU
Im Januar 2007 stellte die Kommission ein ehrgeiziges Aktionsprogramm vor, durch das die Verwaltungslasten für Unternehmen in der EU bis 2012 um 25 % verringert werden sollen. Das Aktionsprogramm wurde vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung vom März 2007 gebilligt. Ein zentrales Element des Aktionsprogramms ist die groß angelegte Messung der Verwaltungslasten, die für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Berichterstattungspflichten entstehen. Diese Basismessung deckt jene Verpflichtungen ab, die von den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und den nationalen Umsetzungsmaßnahmen herrühren. Auf Gemeinschaftsebene wurde bislang noch kein derart umfangreiches und in die Tiefe gehendes Programm durchgeführt. Über 40 Rechtsvorschriften aus 13 vorrangigen Bereichen, auf die über 80 % der mit EU-Rechtsvorschriften verbundenen Verwaltungslasten zurückgehen dürften, werden einer Überprüfung unterzogen. Die Arbeiten bestehen darin, Hunderte Informationspflichten zu ermitteln und festzulegen, welche Arten von Aktivitäten erforderlich sind, welche Gruppen betroffen sind und wie viel Zeit für jede Maßnahme benötigt wird. Die gleichzeitige Durchführung einer solchen Bewertung in allen 27 Mitgliedstaaten ist sehr anspruchsvoll, weshalb hierfür erhebliche Mittel bereitgestellt wurden(1).
Die noch laufende Messung wird im Herbst 2008 abgeschlossen werden. Anschließend sollen umfangreiche Vereinfachungsvorschläge folgen. Allerdings werden Vorschläge zur Beseitigung unnötiger Verwaltungslasten während der gesamten Laufzeit des Programms gesammelt und von der Kommission fortlaufend bearbeitet. Die Kommission hat bereits 2007 und 2008 Pakete von Sofortmaßnahmen („Fast Track Actions“) vorgestellt. Diese Sofortmaßnahmen dürften durch technische Änderungen an bestehenden Vorschriften vermutlich erhebliche Vorteile bringen(2). 2007 und 2008 wurden die durch die Pakete erzielten Einsparungen auf etwa 1,3 Mrd. EUR (2007) bzw. über 1 Mrd. EUR (2008) veranschlagt.
Die Messung im Bereich Unternehmensrecht(3) ist nahezu abgeschlossen. Die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten hat am 10. Juli 2008 zu diesem vorrangigen Bereich Stellung genommen und Empfehlungen gebilligt, durch die die Verwaltungskosten in diesem Bereich um über 6,7 Mrd. EUR verringert würden(4).
Da die Messung im Rahmen des Aktionsprogramms bislang noch nicht abgeschlossen ist und die Hauptphase der Unterbreitung von Vereinfachungsvorschlägen durch das Konsortium noch bevorsteht, ist es nicht möglich, derzeit eine Aussage über den endgültigen Gesamtbetrag der Einsparungen bzw. die Art der Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands zu treffen.
(1) KOM(2008)35 endg.
(2) KOM(2007)90 endg., KOM(2008)141 endg.
(3) Pilotprojekt, das vor den anderen 12 vorrangigen Bereichen durchgeführt wurde.
(4) Schätzungen aus dem Entwurf des Abschlussberichts des Konsortiums.










