Parlamentarische Anfrage
15. Januar 2009

EU-Verbot von Glühbirnen

Die Kommission will schrittweise die Verwendung der Glühlampe verbieten. EU-Bürger werden so de facto entmündigt: Die persönliche Freiheit wird eingeschränkt, der Bürger kann nicht mehr selbst über sein Kaufverhalten entscheiden und dafür die Verantwortung übernehmen, die EU entscheidet, was verkauft werden darf.

1. Welche Vorteile erwartet die Kommission aufgrund des Glühlampen-Verbots?

2. Hält die Kommission das Verbot für mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar? Warum?

3. Liegen der Kommission Erkenntnisse zu Energiesparlampen vor hinsichtlich falscher Herstellerangaben über die tatsächlichen Einsparungen, einer geringen und im Gebrauch nachlassenden Helligkeit sowie der Empfindlichkeit gegen häufiges An- und Ausschalten?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Kommission zur Ökobilanz von Energiesparlampen im Vergleich zu Glühbirnen vor, auch unter Berücksichtigung abfallwirtschaftlicher Fragestellungen sowie der klimabezogenen Ökobilanz unter Einbeziehung von Produktion und Transport innerhalb der EU?

5. Liegen der Kommission Erkenntnisse darüber vor, ob Energiesparlampen angesichts ihres spezifisch niedrigeren Stromverbrauchs zu einer Änderung des Verbraucherverhaltens dahin gehend führen, dass sie häufiger dauerhaft eingeschaltet bleiben, unter anderem auch deshalb, weil häufiges An- und Ausschalten die Lebensdauer dieser Lampen verkürzen könnte?

6. Wie bewertet die Kommission Studien, nach der die Bewohner von Räumen mit Energiesparlampen die Räume um zwei bis drei Grad stärker beheizen, und ist der Kommission bekannt, wie viel zusätzliche CO2-Emissionen damit ggf. verbunden sind?

7. Wie bewertet die Kommission die Problematik einer möglicherweise gestiegenen und weiter steigenden Belastung des Restmülls mit Quecksilber aus unsachgemäß mit dem Hausmüll entsorgten Energiesparlampen in der EU, und welche Maßnahmen sollen dagegen ergriffen werden?

8. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Energiesparlampen und Glühlampen in den von der Kommission genutzten Gebäuden?


P-0146/2009
11. Februar 2009
Antwort von Herrn Piebalgs im Namen der Kommission

Durch die Vorlage von Rechtsvorschriften zur schrittweisen Abschaffung der weniger energiesparenden Lampen setzt die Kommission den Auftrag des Parlaments und des Rates gemäß der Ökodesign-Richtlinie(1) um.

Angesichts der Zusage der europäischen Staats- und Regierungschefs, den Primärenergieverbrauch gemessen an den Prognosen für 2020 um 20 % zu senken, hat der Europäische Rat die Kommission auf seiner Frühjahrstagung 2007 aufgefordert, „rasch Vorschläge vorzulegen, damit strengere Energieeffizienzanforderungen (…) für Glühlampen und sonstige Arten von Beleuchtung in Privathaushalten bis 2009 festgelegt werden können“.

In seiner Entschließung vom 31. Januar 2008 zum Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz hob das Parlament „als wichtig hervor, dass die Kommission (…) den vorgesehenen Zeitplan für die Rücknahme der Glühlampen mit der geringsten Effizienz vom Markt einhält“.

Im Oktober 2008 ersuchte der Rat der Energieminister die Kommission, „2008 einen Entwurf einer Verordnung (…) vorzulegen, die einen schrittweisen Prozess der Außerbetriebnahme in die Wege leiten wird, bis Glühbirnen sowie alle Lampen mit geringer Energieeffizienz verboten sind“.

1. Es wird erwartet, dass die EU-Bürger beinahe 40 TWh (Terawatt-Stunden) an Energie sparen (das entspricht ungefähr dem Stromverbrauch von Rumänien oder von 11 Millionen europäischen Haushalten bzw. der jährlichen Leistung von zehn 500-Megawatt-Kraftwerken) sowie ihre CO2-Emissionen um jährlich 15 Mio. Tonnen verringern werden. Es sollen jedes Jahr fünf bis zehn Mrd. EUR in den Wirtschaftskreislauf der EU zurückfließen.

2. Das Parlament und der Rat beauftragten die Kommission durch die Verabschiedung der Ökodesign-Richtlinie, Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (inklusive an die Energieeffizienz) bestimmter Produkte zu ergreifen, einschließlich der Beleuchtung in privaten Haushalten (Artikel 16 der Richtlinie). Die Rechtsgrundslage der Richtlinie ist Artikel 95 des Vertrags. Daher hat sie zum Ziel, den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft durch harmonisierte Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Produkten sicherzustellen. Der Verordnungsentwurf über Haushaltslampen wird Glühlampen nicht „verbieten“. Er wird Energieeffizienz-Anforderungen an alle Haushaltslampen einführen. Glühlampen (und einige Halogenlampen) können diese Anforderungen nicht erfüllen, daher werden sie in der gesamten Gemeinschaft harmonisiert und schrittweise vom Markt genommen. Das Subsidiaritätsprinzip wird gewahrt, da abweichende nationale Produktanforderungen (wie zum Beispiel Initiativen in Irland, Italien, den Niederlanden, Finnland, usw., Glühlampen durch Anforderungen, die sich zeitlich und in der Zielsetzung unterscheiden, abzuschaffen) den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft behindert hätten.

3. Der Verordnungsentwurf legt auch die Anforderungen für die Herstellerangaben auf den Verpackungen von Kompaktleuchtstofflampen fest, damit die Verbraucher die Lampen auswählen können, die ihren speziellen Bedürfnissen am besten entsprechen. Diese schließen richtige Angaben über die Äquivalenz mit Glühlampen und anfängliche und spätere Lichtstärken ein sowie Informationen darüber, ob die Lampe häufiges An- und Ausschalten aushält. Kompaktleuchtstofflampen können genauso viel Licht wie Glühlampen liefern.

4. Eine umfangreiche technische, umweltbezogene und wirtschaftliche Studie hat die unterschiedlichen Technologien der Lampen untersucht, um ihr Potenzial für Verbesserungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit über ihre gesamte Funktionsdauer festzustellen. Die Studie ist über die Webseite www.eup4light.net abrufbar. Sie stellte fest, dass Kompaktleuchtstofflampen unter allen derzeit am Markt erhältlichen Lampen-Technologien aufgrund der Energieeinsparungen in der Gebrausphase die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt haben.

5. Die in Punkt 4 erwähnte Studie hat auch für Kompaktleuchtstofflampen spezifische Nutzungsformen untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass diese Lampen eine höhere Anzahl von Betriebsstunden pro Jahr haben.

6. Die in Punkt 4 erwähnte Studie hat sich ferner mit dem Thema der Raumbeheizung befasst und kam zu dem Schluss, dass Glühlampen keine effiziente Methode zur Regulierung der Innentemperatur darstellen. Die Befestigungsposition an der Decke ist ungeeignet, auch Elektroheizung ist verglichen mit anderen Heizsystemen (z. B. Gas oder Wärmepumpen) ineffizient. Eine Heizung ist im Sommer wahrscheinlich unnötig und kann zu zusätzlichem Kühlbedarf führen, außerdem müssen nicht alle Räume geheizt werden.

7. Quecksilber ist ein wichtiger Bestandteil von Kompaktleuchtstofflampen, der für die Energieeffizienz und weitere Parameter wie Funktionsdauer und Aufheizzeiten eine Rolle spielt. In einer Kompaktleuchtstofflampe sind bis zu 5 Milligramm (0,005 Gramm) Quecksilber enthalten (verglichen mit 0,5 Gramm in Zahnamalgamfüllungen oder einigen Gramm in älteren Thermometern). In der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe(2) ist der Grenzwert auf 5 mg festgesetzt und wird vor Juli 2010 überarbeitet werden. Im Rahmen der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte(3) wird in allen Mitgliedstaaten die Sammlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Energiesparlampen, organisiert. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten über die Verpflichtung, die Lampen nicht über unsortierte Siedlungsabfälle zu entsorgen, sondern solche Abfälle getrennt zu sammeln, sowie über die verfügbaren Rücknahme- und Sammelsysteme ausreichend informiert werden. Wenn Verbraucher ihre ausgebrannten Kompaktleuchtstofflampen zu Sammelstellen bringen, muss der Quecksilbergehalt aus den Lampen entfernt werden und darf nicht in die Umwelt freigesetzt werden.

Selbst im ungünstigsten Fall, wenn eine Kompaktleuchtstofflampe zur Mülldeponie gebracht würde, hat sie während ihrer Funktionsdauer bereits mehr Quecksilberemissionen aus der Stromproduktion in Kohlekraftwerken eingespart (gegenüber den Quecksilberemissionen, die aus dem Strombedarf von Glühlampen resultieren) als ihrem eigenen Quecksilbergehalt entspricht, so dass die Quecksilberverschmutzungsbilanz insgesamt positiv ist.

8. Der Anteil von Glühlampen in Kommissionsgebäuden ist sehr gering (Beleuchtung in einigen Eingangsbereichen, wenige Lampen in Toiletten bzw. in einer sehr kleinen Anzahl von Büros). Die wenigen Glühlampen wurden so weit möglich durch Energiesparlampen ersetzt. Der Großteil der in Kommissionsgebäuden installierten Beleuchtung besteht aus linearen Leuchtstofflampen oder Kompaktleuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät.

(1) Richtlinie 2005/32/EG, ABl. L 191 vom 22. Juli 2005.
(2) Richtlinie 2002/95/EG, ABl. L 37 vom 13. Februar 2003.
(3) Richtlinie 2002/96/EG, ABl. L 37 vom 13. Februar 2003.