
Geografisch ist es falsch, aber politisch ist es richtig: Aus Karlsruher Sicht führt der Weg nach Lissabon über Berlin. Ausformuliert: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute sein Urteil in Sachen Lissabon-Vertrag verkündet. Die Richter haben zwar bestätigt, dass der Vertrag von Lissabon, in dem die EU politisch gestärkt wurde, für Deutschland verfassungsgemäß ist. Sie haben aber auch Nachbesserungen gefordert.
Also muss Berlin, der Deutsche Bundestag, nachsitzen, ehe der Vertrag ratifiziert werden kann. Der Weg nach Lissabon führt also über Berlin, sagt Karlsuhe. Ich finde das Urteil richtig. Aktuell arbeitet die EU auf Basis des Vertrags von Nizza. Und schon dieser räumt den nationalen Parlamenten zahlreiche Mitbestimmungsrechte ein. Aber wurden sie bislang genutzt? Sowohl die rot-grüne als auch die schwarz-rote Koalition in Deutschland hat schon diese Möglichkeiten nur unzureichend ausgeschöpft. Der Vertrag von Lissabon, der das Prinzip der Subsidiarität stärkt, würde dieses Desinteresse an EU-Fragen nur noch weiter zum Vorschein bringen. Der Fingerzeig des Bundesverfassungsgerichts ist daher sehr wichtig: Der Deutsche Bundestag muss jetzt schnell das Zustimmungsgesetz nachbessern, um den Ratifizierungsprozess nicht noch länger aufzuhalten und um Europa und seine Themen endlich mehr in den Blickpunkt der nationalen parlamentarischen Arbeit zu rücken. Vielleicht kann man das Urteil ja so zusammenfassen: Wer mehr Brüssel will, muss Berlin stärken. Sagt Karlsruhe.










