Agenturen der Europäischen Gemeinschaft

Die Agenturen der Europäischen Union sind Gremien mit sehr spezifischen fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben. Die Gemeinschaftsagenturen hängen nicht mit den Gemeinschaftsorganen wie Rat, Parlament oder Kommission zusammen.

Sie sind Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts und wurden durch einen Rechtsakt des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts geschaffen, in dem ihre technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben geregelt sind. Die Agenturen der Europäischen Gemeinschaft gehören zur “ersten Säule” der EU.

Gegenwärtig entsprechen 16 Gremien dieser Definition: