Die Agenturen der Europäischen Union sind Gremien mit sehr spezifischen fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben. Die Gemeinschaftsagenturen hängen nicht mit den Gemeinschaftsorganen wie Rat, Parlament oder Kommission zusammen.
Sie sind Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts und wurden durch einen Rechtsakt des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts geschaffen, in dem ihre technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben geregelt sind. Die Agenturen der Europäischen Gemeinschaft gehören zur “ersten Säule” der EU.
Gegenwärtig entsprechen 16 Gremien dieser Definition:
- Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
- Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND)
- Europäische Umweltagentur (AEE)
- Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD)
- Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA)
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
- Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
- Gemeinschaftliches Sortenamt (OCVV)
- Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)
- Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC)
- Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR)
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
- Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
- Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
- Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)











