Ausschuss der Regionen

Nachdem die Regionalpolitik mittlerweile über ein Drittel des Haushalts ausmacht und die Politiken der EU zunehmend Entscheidungen auf regionaler und kommunaler Ebene beeinflussen, wurde 1994 der Ausschuss der Regionen gegründet.

Dieser ist ein beratendes Organ, das regionale und lokale Gebietskörperschaften vertritt und hilft, deren Interessen in Rechtsvorschriften der EU einzubringen. Er tut dies, indem er zu allen Vorschlägen der Kommission, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen, Stellung nimmt.

Bei Entscheidungen, die diesen Bereich betreffen, muss der Ausschuss von Rat und Kommission angehört werden, aber er kann auch in anderen Fällen konsultiert werden oder auf eigene Initiative hin Stellungnahmen abgeben und diese an Kommission, Parlament und Rat übermitteln. Seine Mitglieder sind auf sechs Fachgruppen verteilt:

  • Kohäsionspolitik (COTER)
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS)
  • Nachhaltige Entwicklung (DEVE)
  • Kultur und Bildung (EDUC)
  • Konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa (CONST)
  • Außenbeziehungen (RELEX)Text