Das Europäische Parlament ist das einzige durch allgemeine und direkte Wahlen legitimierte Organ der Europäischen Union.
Seit der ersten Wahl 1979 wuchsen sein Einfluss auf die Politik der EU und seine Befugnisse, vor allem in Bezug auf die Kontrolle der anderen Organe und des Haushalts, stetig an.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: die gesetzgebende Gewalt, die demokratische Kontrolle aller Organe der EU und die Haushaltsbefugnis.
Gesetzgebung
Die Europäische Kommission schlägt zwar Gesetze vor, doch das Parlament hat, gemeinsam mit dem Ministerrat, das Recht, diese zu ändern und gegebenenfalls nicht zu erlassen. Regelfall ist das Mitentscheidungsverfahren, bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt entscheiden. Ein europäisches Gesetz kommt normalerweise zustande, wenn sich in beiden Kammern eine Mehrheit findet.
Das früher übliche, undemokratische Anhörungsverfahren, bei dem das Parlament nur seine Meinung äußern und Fragen stellen kann, letztendlich aber der Rat entscheidet, kommt nur noch bei sensiblen und stark national besetzten Themen wie der Innen- und Justizpolitik zur Anwendung. Das Parlament stellt die demokratische Legitimierung der europäischen Gesetzgebung dar.
Kontrolle der Exekutive
Aufgabe des Parlaments ist auch die Kontrolle der Exekutive. Die parlamentarische Kontrolle wird über Befragungen ausgeübt, bei denen sowohl Rat als auch Kommission zur Auskunft verpflichtet sind. Das Parlament führt die Anhörungen neuer Kommissionsmitglieder durch und muss deren Ernennung zustimmen. Auch der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt.
Die Kommission ist dem Parlament gegenüber Rechenschaft schuldig, das durch ein Misstrauensvotum die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen kann. Weiterhin prüft es die Berichte, die ihm alle Institutionen der EU vorlegen müssen, stellt schriftliche und mündliche Anfragen an Kommission und Rat und richtet gegebenenfalls Untersuchungsausschüsse ein, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Haushalt und Haushaltskontrolle
Das Parlament teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat, entscheidet aber in letzter Instanz über die Annahme des Haushaltsplans der nächsten Legislaturperiode. Einzige Ausnahme bilden die so genannten obligatorischen Ausgaben, die schon in den Verträgen festgelegt sind. Der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments prüft die Ausführung des Haushaltsplans. Stellt es keine Mängel fest, führt dies zur “Entlastung der Kommission”, die 90% der Haushaltsmittel zur Verfügung hat. Das Parlament kann aber auch zu der Entscheidung kommen, dass die Kommission die Mittel nicht rechtmäßig verwendet hat. Damit hat das EP das wichtige Budgetrecht, also die Kontrolle über den Haushalt der EU.
Zusammensetzung und Organisation
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für 5 Jahre gewählt. Die Kandidaten werden auf den Listenplätzen der einzelnen nationalen Parteien aufgestellt, da unterschiedliche Wahlverfahren in den einzelnen Mitgliedsstaaten gemeinsame europäische Listen bisher unmöglich machen. Die Möglichkeit, Direktkandidaten für einzelne Wahlkreise, zu wählen, besteht nicht. Mittlerweile sitzen Abgeordnete aus 25 Mitgliedsstaaten im Parlament; allerdings nicht in nationalen Delegationen, sondern je nach parteipolitischer Zuordnung in Fraktionen aufgeteilt. Die meisten Parlamentarier gehören einer der sieben Fraktionen an, aus denen sich das Plenum dieser Legislaturperiode zusammensetzt. Es gibt aber auch einige wenige Fraktionslose. Die Fraktionen im Parlament sind die
- Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) | EVP
- Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten | PSE
- Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa | ALDE
- Grüne / Freie Europäische Allianz | EFA
- Europäische Konservative und Reformisten | ECR
- Vereinigte Europäischen Linke / Nordische Grüne Linke | LEFT
- Europa der Freiheit und der Demokratie | EFD
Die Abgeordneten spezialisieren sich auf die Arbeit einzelner Ausschüsse, in die sie gewählt werden und bereiten dort die Plenarsitzungen vor. Bisher bestehen 20 ständige Ausschüsse. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, nichtständige, also temporäre Ausschüsse einzurichten, um auf drängende Probleme zu reagieren. Das kann ein Ausschuss für die Verbesserung der Sicherheit auf See oder ein Ausschuss zur Beobachtung der Folgen und Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche sein.
Seinen Präsidenten wählt das Parlament für jeweils eine halbe Legislaturperiode, das heißt für zweieinhalb Jahre. Dieser vertritt das Parlament auch bei Treffen des Rates.
Die drei Arbeitsorte des Parlaments sind Strassburg, Brüssel und Luxemburg. Der Sitz des Parlaments ist in Strassburg, dort finden in 12 Wochen des Jahres – je eine Woche pro Monat – die Plenarsitzungen statt. Dazwischen tagen die Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel, auch um den Kontakt mit Rat und Kommission zu halten, die ihren ständigen Sitz in Brüssel haben.











