Europäischer Bürgerbeauftragter

Der Europäische Bürgerbeauftragte oder Ombudsmann dient als Anlaufstelle bei Beschwerden über Missstände innerhalb der Organe oder anderer Institutionen der EU wie z.B. die unnötige Verzögerung von Entscheidungen, verspätete Zahlungen, die Verweigerung von Informationen oder Diskriminierung. Beschwerden über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sind allerdings nicht möglich.

Der Bürgerbeauftragte ist völlig unabhängig und hat weit reichende Untersuchungsbefugnisse. Er kann von sich aus Untersuchungen einleiten. Die Organe und Institutionen der EU sind angehalten, ihm Beweismaterial zur Verfügung zu stellen. Er fungiert als Schlichter zwischen den Streitparteien und spricht gegebenenfalls formell Empfehlungen aus.

Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments kann Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an den Ombudsmann weiterleiten.