Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Antriebskraft innerhalb der EU.

Sie schlägt Gesetze, politische Maßnahmen und Programme vor, ist für die Umsetzung der Beschlüsse von Parlament und Rat verantwortlich und verwaltet den Haushalt der EU. Sie sorgt für die Einhaltung der Wettbewerbspolitik, indem sie die Verteilung von Subventionen überprüft, Kartelle und Fusionen überwacht und Wettbewerbsverzerrungen unterbindet. Zusammen mit dem Europäischen Gerichthof überwacht sie auch die Einhaltung des europäischen Rechts und kann gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Auch vertritt sie die EU auf internationaler Ebene, so zum Beispiel beim Aushandeln völkerrechtlicher Verträge.

Die Europäische Kommission besitzt das Initiativrecht, das bedeutet, dass sie alleine Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften ausarbeitet und diese dem Rat und dem Europaparlament vorlegt, die dann darüber entscheiden. Rat und Parlament können die Kommission gegebenenfalls auffordern, in einer bestimmten Sache tätig zu werden, aber können nicht ohne einen Vorschlag von ihr selbstständig Maßnahmen ergreifen. Während dieses Prozesses informiert sich die Kommission bei verschiedenen Interessengruppen und den zwei beratenden Gremien der EU, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen, lässt sich von Experten aus ihren verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen beraten und holt auch Stellungnahmen von nationalen Regierungen und Parlamenten ein. und dem

Dabei geht die Kommission nach dem Subsidiaritätsprinzip vor. Das bedeutet, nur wenn sie der Meinung ist, dass ein Problem europäisch besser gelöst werden kann als durch nationale, regionale oder lokale Maßnahmen schlägt sie Aktionen auf EU-Ebene vor. Grundsätzlich sollten Angelegenheiten am besten auf der niedrigst möglichen Ebene, also möglichst bürgernah, behandelt werden. Die Kommission und ihre Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Union und ihrer Bürger, nicht die einzelner Nationen oder Industriezweige, zu wahren.

Die Beamten der Kommission sind dem Parlament gegenüber Rechenschaft schuldig, das ihnen gegebenenfalls auch das Misstrauen aussprechen kann. Daher nehmen Vertreter der Kommission an allen Tagungen des Parlaments teil und müssen dort ihre Politik erläutern und begründen. Ebenso ist die Kommission verpflichtet, auf schriftliche und mündliche Anfragen von Mitgliedern des Parlaments zu antworten.

Zusammensetzung und Organisation

Nach der Wahl des Europäischen Parlaments erfolgt alle fünf Jahre eine Neubesetzung der Kommission, bei der die Mitgliedsstaaten gemeinsam einen neuen PräsidentenKommissare, auswählt. Daraufhin muss die neue Kommission die Zustimmung des Parlaments finden, das zu diesem Zweck alle Mitglieder befragt. Erst dann kann sie ihre Arbeit aufnehmen. bestimmen, der dann die anderen Mitglieder der zukünftigen Kommission, die

Nach der Erweiterung stellt jedes Land nur noch einen Kommissar. Das bedeutet, dass die Kommission aus 17 Kommissaren besteht, die das Kolloquium bilden. Der Kommissionspräsident weist jedem Mitglied ein Politikfeld zu.

Das Personal der Kommission ist auf die Generaldirektionen und die Dienste, wie z.B. den Juristischen Dienst, die insgesamt 36 Abteilungen umfassen, verteilt. Jede Generaldirektion wird von einem Generaldirektor geleitet und ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig. Sie arbeiten die Vorschläge der Kommission für Rechtsakte aus, die dann vom Kolloquium auf seiner wöchentlichen Sitzung von einer Mehrheit der Kommissare angenommen werden müssen.

Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, unterhält aber auch nationale Vertretungen.