Der Europäische Rechnungshof prüft alle Einnahmen und Ausgaben der EU auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und kontrolliert die Ausführung des Haushaltsplans. So soll der Rechnungshof die Wirksamkeit und Transparenz des Gemeinschaftssystems gewährleisten.
Auch private Unternehmen unterstehen der Aufsicht des Rechnungshofes, sofern sie EU-Subventionen beziehen. Er prüft die Bücher aller Einrichtungen, die für Finanzen zuständig sind und führt auch Prüfungen vor Ort durch. Die Ergebnisse werden regelmäßig in Berichten veröffentlicht.
Mit dem Parlament, dem die Ausführung des Gesamthaushalts unterliegt, arbeitet er eng zusammen und legt diesem jedes Jahr seine Ergebnisse in einem Jahresbericht vor, der ebenfalls veröffentlicht wird. Dazu kommen Jahresberichte über bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftstätigkeiten sowie Sonderberichte und Stellungnahmen zu den verschiedensten Themen. Auch konkrete Projekte, die mit EU-Mitteln finanziert werden, können gegebenenfalls vom Rechnungshof inspiziert werden. Allerdings ist der Europäische Rechnungshof kein Recht sprechendes Organ und kann keine Sanktionen verhängen. Bei Beanstandungen wird der Fall entweder den Gerichten und der Polizei einzelner Mitgliedsstaaten oder der europäischen Antibetrugsbehörde OLAF vorgelegt.
Zusammensetzung und Organisation
Jedes Land der EU stellt je ein Mitglied, das auf sechs Jahre ernannt wird und seinen speziellen Aufgabenbereich zugewiesen bekommt. Die Mitglieder des Rechnungshofs müssen unabhängig sein und dürfen keiner anderen Beschäftigung nachgehen.











