Europol und Eurojust

Die beiden supranationalen Einrichtungen Europol und Eurojust, beide mit Sitz in Den Haag, wurden zur Verbesserung der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität gegründet.

Sie bilden damit die “dritte Säule” der EU und sind zuständig für gemeinsame Maßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Zoll-, und Einwanderungsbehörden und den Rechtsabteilungen der EU-Mitgliedstaaten.

Europol wurde gegründet, um mit Hilfe eines computergestützten Systems Daten im Zusammenhang mit Straftaten zu erheben, zu analysieren und zu übermitteln. Der Inhalt und die Nutzung der bei Europol vorhandenen personenbezogenen Daten wird durch eine gemeinsame Kontrollinstanz, in die jedes EU-Land zwei Datenschutzexperten entsendet, kontrolliert. Auch soll eine engere und effizientere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung der international organisierten Kriminalität und des Terrorismus ermöglicht, sowie der Informationsaustauschs zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden erleichtert werden.

Europol ist dem Rat “Justiz und Inneres”, in dem die Justiz- und Innenministern aller EU-Länder zusammenkommen, rechenschaftspflichtig. Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedsstaat.

Eurojust ist eine Einrichtung der Europäischen Union, die die justizielle Zusammenarbeit und Koordinierung unter den Mitgliedstaaten durch strukturelle Maßnahmen, die eine optimale Koordinierung von grenzüberschreitenden Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen erleichtern, verstärken soll, wobei sämtliche Grundrechte uneingeschränkt gewahrt werden.