Antidiskriminierung

Diskriminierungen egal welcher Art lehnt die fdp ab. Alle Menschen sollten gleich behandelt werden, unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einem anderen Grund. Die Europäische Kommission hat unter dem Stichwort ‘Antidiskriminierung’ Regeln eingeführt – und strebt noch mehr Regulierungen an. 1999 gab es einen Richtlinienvorschlag der Kommission, aus dem entstand 2005 in Deutschland das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Hier geht es um Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Jetzt soll diese Richtlinie ausgeweitet werden – eine umfassende Neuauflage der Antidiskriminierungsrichtlinie ist seit 2008 seitens der EU in Planung. Diese Richtlinie soll in viele Bereiche zielen: Mietrecht, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und Vieles mehr. Noch kritischer: Sie sieht das Prinzip der Beweislastumkehr vor. Das heißt, nicht derjenige, der sagt, dass er diskriminiert wird, muss das beweisen. Sondern derjenige, der beschuldigt wird zu diskriminieren, muss beweisen, dass er es nicht tut. Das ist eine Umkehr der rechtsstaatlichen Prinzipien.

Bei allen guten Absichten – EU-Gesetze zur Antidiskriminierung sind der falsche Weg. In der EU-Grundrechtecharta verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, Diskriminierungen nicht zu erlauben. Das ist gut und für die europäische Ebene ein wichtiger gemeinsamer Wert. Aber die EU sollte sich darauf beschränken, die Zustände in den Mitgliedsländern zu überwachen und die nationalen Regierungen gegebenenfalls zum Handeln aufzufordern.