Kann ich mich in einem EU-Land auch selbstständig machen und ein Lokal eröffnen?
Ja, das ist ein wichtiges Recht für EU-Bürger. Die so genannte Niederlassungsfreiheit garantiert, dass jeder EU-Bürger in einem andern EU-Mitgliedsstaat ein Geschäft gründen kann. Um dies zu vereinfachen, arbeitet die EU an der Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten.
Jede Behinderung bei der Eröffnung beispielsweise einer Kneipe wäre ein Verstoß gegen Europäisches Recht. Gegen diesen kann man dann vorgehen. Zuerst muss man die Verwaltung und Gerichte des Landes, in dem man sich selbstständig machen will, auf den Verstoß hinweisen. Wenn das nicht geholfen hat kann man durch eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten oder auch vor dem Europäischen Gerichtshof sein Recht bekommen.










